Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
13.05.2019

Inhaltsstoffe von Naturkosmetika müssen ersichtlich sein

Inhaltsstoffe von Naturkosmetika müssen für Verbraucher bei Angeboten in Online-Shops klar ersichtlich sein. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 26.09.2018, Az. 6 U 84/17. Es handele sich bei den Bestandteilen um wesentliche Informationen, welche dem Kunden nicht vorenthalten werden dürften. So genüge es nicht, wenn der Verkäufer diesbezüglich lediglich auf die Internetseite des Herstellers verweist.Angebot von Kosmetika ohne Angabe von InhaltsstoffenDie Klägerin, Herstellerin diverser Naturkosmetika, bemängelte die fehlende Angabe von Inhaltsstoffen hinsichtlich ihrer Produkte in dem Onlineshop der Beklagten. Diese fungiert als gewerbliche Wiederverkäuferin der klägerischen Artikel und verwies für deren Bestandteile im Rahmen ihrer Angebote...