Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
05.08.2020

Hervorgehobene Sollzinssätze bei Überziehungskrediten

Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main entschied am 21.11.2019, dass Sollzinsen für Überziehungskredite deutlich hervorgehoben dargestellt werden müssen. Dies ergebe sich aus der wörtlichen, historischen und systematischen Auslegung der einschlägigen Rechtsnorm des Art. 247 a § 2 II EGBGB.Einfache Darstellung vs besonderer Hervorhebung?Die Parteien stritten über die Angabe eines Sollzinssatzes für Überziehungskredite. Kläger war ein bundesweit tätiger Dachverband der Verbrauchzentralen, Beklagte eine Bank. Die Bank bewarb auf ihrer Internetseite ihre Leistungen mit einem Preisverzeichnis und einem Preisaushang. Darin waren die Sollzinsen für Überziehungskredite in einer Tabelle mit anderen Gebührentatbeständen aufgeführt, allerdings nicht gesondert hervorgehoben. Der...