In dem vom Oberlandesgericht Celle zu entscheidenden Fall ging es um die Schadenersatzhaftung eines Bundeslandes wegen Urheberrechtsverletzung durch eine Lehrkraft. Der Lehrer hatte das Urheberrecht am Lichtbild einer privaten Person dadurch verletzt, dass er deren Konterfei zur Bewerbung eines Fremdsprachenangebots auf der schulischen Homepage darstellte. Dies hatte nach § 97 II UrhG einen Schadenersatzanspruch dieser Person im Wege der sogenannten Lizenzanalogie zur Folge. Das Gericht legt dabei nach bestimmten Tabellen den Schaden in Höhe der üblichen Lizenzgebühr für eine derartige Bildveröffentlichung fest.Die Haftung begründete sich nach Urteil des Gerichts im vorliegenden Fall aus einer Amtspflichtverletzung durch den Lehrer, die auf das -für das Schulwesen...
Artikel
04.12.2015