Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
09.01.2016

Geschmacksmuster eines Felgendesigns

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass das durch die Beklagte nachgebildete Felgendesign das Gemeinschafts-Geschmacksmuster der Klägerin verletzt. Dieser stehen aus ihrem Schutzrecht Ansprüche auf Auskunft, Unterlassung, Vernichtung und Schadenersatz gegen die Beklagte zu. Die Argumentation der Rechtsverletzerin, es handele sich bei dem klagegegenständlichen Felgendesign um eine Nachbildung als Ersatzteil im Rahmen einer Reparatur, das nicht an Endkunden verkauft wird, greift nicht. Die vorgebrachte angebliche Privilegierung ist nicht auf die sogenannte Reparaturklausel anzuwenden. Die Vorschrift von Art. 10 GGVO ist eng auszulegen und berücksichtigt nur solche Ersatzteile, die im Rahmen einer Reparatur zwingend notwendig sind, um das originalgetreue Erscheinungsbild zu...