Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
07.01.2016

Gelten EnEV-Pflichtangaben auch für Makler?

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) verlangt seit dem 1. Mai 2014, in kommerziellen Immobilieninseraten bestimmte Angaben aus dem Energieausweis zu veröffentlichen. Interessenten sollen sich dadurch frühzeitig ein Bild über den energetischen Zustand der Immobilie machen können. Obwohl sich die Vorschrift nur an den Verkäufer wendet, wird davon auch der Makler erfasst, da andernfalls der Verordnungszweck unterlaufen würde. So sieht es zumindest das Landgericht Tübingen.SachverhaltEin Makler bewarb eine Wohnimmobilie in einer Zeitung ohne Angabe bezüglich des wesentlichen Energieträgers für die Heizung. Die Deutsche Umwelthilfe e. V. bewertete dies als Verstoß gegen die Pflichtangaben des § 16 a Abs. 1 Nr. 3 EnEV. Nach erfolgloser Abmahnung verklagte sie den Makler deshalb auf...