Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
23.04.2014

GEMA haftet bei ungewissen Verteilungsplänen

Mit einem Urteil vom 24. September 2013 entschied der Bundesgerichtshof, dass die GEMA einem Künstler aufgrund eines später für unwirksam erklärten Verteilungsplanes nicht gezahlte Vergütung nachträglich verzinsen muss, da der Plan aus einer unsicheren Rechtslage heraus erstellt wurde und willkürliche Unterscheidungen traf. Vor Gericht stand die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte und ein Komponist. Die GEMA, die im Auftrag von Musikern und ähnlichen Künstlern deren Verwertungsrechte verwaltet, verrechnet und verteilt anhand von Verteilungsplänen die Einnahmen an die Künstler. Diese Pläne werden von Mitgliederversammlungen beschlossen und sind laut Vertrag auch nach Änderungen weiterhin gültig. Der Künstler, der...