Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
04.02.2015

Fotoklau: Schuldner muss eBay zur Entfernung der Bilder auffordern

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 18.09.2014 unter dem Az. I ZR 76/13 entschieden, wie weit die Verpflichtung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung geht. So ist es nach einem "Fotoklau" bei eBay die Pflicht des Unterlassungsschuldners, die Bilder zu entfernen. Darüber hinaus muss er im zumutbaren Rahmen seiner Möglichkeiten auf den Betreiber des Onlineauktionshauses eBay einwirken, damit dieser die weiterhin zugänglichen Bilder entfernt. Nötigenfalls habe der Unterlassungsschuldner auch auf Dritte einzuwirken, soweit er einen Einfluss auf diese nehmen könne, so das Gericht.Damit hat der Bundesgerichtshof der Revision des Klägers gegen das Urteil der Vorinstanz (Oberlandesgericht Nürnberg) stattgegeben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das OLG...