Das Amtsgericht (AG) in Kiel hat mit seinem Urteil vom 30.01.2015 unter dem Az. 120 C 155/14 entschieden, dass eine Urheberrechtsverletzung durch einen privaten Filesharer nur einen Schadensersatz von 100 Euro nach sich ziehen könne. Denn ein privates Filesharing sei wegen fehlendem kommerziellen Interesses nicht mit einer kommerziellen Verbreitung gleichzusetzen.Damit hat das AG Kiel die Klage abgewiesen, denn einen Anspruch auf Schadensersatz könne die Klägerin in der von ihr gewünschten Höhe nicht geltend machen. Einen Betrag von 100 Euro hatte der Beklagte bereits anerkannt. Darüber hinaus stehen keine Ansprüche zu, so das Gericht.Die Klägerin wollte von der Beklagten Schadensersatz und Zahlung von Abmahnkosten wegen eines Filesharings.Die Klägerin ist Inhaberin...
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12.01.2016