Mit Urteil vom 22.12.2015 hat das Amtsgericht Esslingen zum Aktenzeichen 3 C 270/14 eine Klage der Koch Media GmbH, vertreten durch die .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann, auf Schadensersatz in Folge einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing abgewiesen. Gegenstand des Rechtsstreits war das Computerspiel „F1 2010“.Seine Entscheidung stützt das AG Esslingen darauf, dass die Koch Media GmbH schon gar nicht zur Geltendmachung der behaupteten Ansprüche aktivlegitimiert sei. Hervorzuheben ist weiter, dass das Gericht der Firma Koch Media auch die Kosten des Rechtsstreits auferlegt hat, soweit ein Teil der Klageforderung durch Zahlung erledigt war. Wie, soweit uns bekannt, bei den Filesharing-Abmahnungen der rka-Rechtsanwälte üblich, ist in der ursprünglichen...
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04.01.2016