Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
03.03.2017

Extra-Entgelt für Papierrechnung unzulässig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 19.01.17 unter dem Az. III ZR 296/16 entschieden, dass eine Firma für die Versendung einer Rechnung auf Papier keine Extrakosten erheben darf. Der Streitwert liege bei 2500 Euro.Damit hat der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten als unzulässig verworfen.Der Kläger ist eine qualifizierte Einrichtung im Sinne des § 4 UKlaG (Unterlassungsklagengesetz). Die Beklagte ist ein Telekommunikationsunternehmen. Der Kläger begehrt von der Beklagten Unterlassung einer Klausel in ihren Geschäftsbedingungen, nach der die Zusendung einer Rechnung auf Papier eine Gebühr von 1,50 Euro kosten soll. Die Telekommunikationsverträge, auf die sich die AGB beziehen, können nicht nur im Internet, sondern auch in einem Geschäft...