Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
27.10.2015

Erfüllungsort im kaufmännischen Verkehr

Das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm hat mit seinem Urteil vom 19.05.2015 unter dem Az. 7 U 26/15 entschieden, dass eine AGB im kaufmännischen Verkehr mit ausländischen Vertragspartnern einen Hinweis auf die Geltung der AGB in der Verhandlungssprache ausreichend für die Gelegenheit zur Kenntnisnahme ist. Die AGB müssen nur auf Verlangen des Geschäftspartners in der Verhandlungssprache vorgelegt werden. Im vorliegenden Fall sei diese Anforderung nicht gegeben. Ferner sei eine Klausel zur Bestimmung eines Erfüllungsortes keine überraschende Klausel.Damit hat das Gericht der Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Vorinstanz (Landgericht Bielefeld) stattgegeben und den Beklagten verurteilt, der Klägerin rund 8800 Euro und 2500 Euro nebst Kosten und Zinsen zu zahlen.Die Parteien...