Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
25.05.2022

E-Mail-Inbox Werbung nur mit Zustimmung

Der Europäische Gerichtshof entschied am 25.11.2021, dass sog. „Inbox Advertising“ als Direktwerbung einzustufen sei. Daher werde dafür vorab eine Einwilligung der betreffenden Nutzer benötigt.Wie ist mit Inbox-Werbung umzugehen?Die Parteien waren zwei miteinander im Wettbewerb stehende Stromlieferanten. Im Auftrag der Beklagten schaltete eine Werbeagentur Werbeeinblendungen in E Mail-Postfächern von Nutzern des E Mail-Dienstes T Online. Die Werbeeinblendungen erschienen jeweils in den Inboxen der privaten E Mail-Postfächer. Sie wurden im Eingangspostfach eingebettet, also dort, wo die eingegangenen E-Mails listenförmig angezeigt werden. Die Werbung unterschied sich optisch von den E Mails nur dadurch, dass das Datum durch die Angabe „Anzeige“ ersetzt, kein Absender...