Uns liegt ein Schreiben der Debcon GmbH vor in dem zu lesen ist:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir kommen zurück auf unseren kürzlich unterbreiteten Vergleichsvorschlag (€ 495,00 statt der Forderung in Höhe von € 1.286,80 =61 % Diskont....
Was soll man den davon denken?
Das vollständige Schreiben ist auf RatgeberRecht.eu abgebildet.
Artikel
18.06.2012