Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
08.07.2019

Beurteilung einer Wiederholungsgefahr erfordert stets Einzelfallprüfung

In einem Urteil vom 04.12.2018, Az. VI ZR 128/18 entschied der Bundesgerichtshof, dass für die Beurteilung, ob die Wiederholungsgefahr für die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs infolge einer Unterlassungsverpflichtungserklärung gegenüber einem anderen Gläubiger beseitigt worden sei, stets eine Einzelfallprüfung erforderlich sei. Der Wegfall einer solchen Gefahr könne gerade nicht im Vornherein mit Verweis auf den höchstpersönlichen Charakter des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verneint werden.Wortberichterstattung über Hoteltreffen von ProminentenGegenstand des Verfahrens war ein Unterlassungsanspruch gegen eine Wortberichterstattung, welche sich mit einem heimlichen Treffen der Klägerin (Moderatorin und Model) mit einem Fußball-Nationalspieler (X) in einem...