Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil Rechtssicherheit geschaffen und entschieden, dass Unternehmen mit ihren sogenannten „No Reply“-Bestätigungsmails nicht werben dürfen, wenn der Adressat dieser gängigen Praxis widersprochen hat.Unternehmen dürfen mit ihren „No Reply“-Bestätigungsmails nicht werben. Diese Schreiben werden durch das System automatisch generiert, wenn Unternehmen, Versicherungen, Behörden etc. dem jeweiligen Versender den Eingang seines Schreibens bestätigen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine automatisch generierte E-Mail handelt, auf die der Empfänger nicht antworten soll. Diese Bestätigungsmails sind oft mit Werbung versehen. Hat der Empfänger dieser gängigen Werbepraxis zuvor jedoch widersprochen, verstößt der...
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27.12.2015