Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
29.10.2015

Ausschluss von Korrektur-Wünschen unzulässig

Das Landgericht (LG) in Leipzig hat mit seinem Urteil vom 18.09.2015 unter dem Az. 08 O 1954/14 entschieden, dass fehlerhafte Buchungsbestätigungen über das Internet unbefristet korrigiert werden können.Außerdem ist eine AGB-Klausel von Travel24 nicht zulässig, die die Bestätigung der Richtigkeit einer Buchungsanfrage innerhalb einer bestimmten Frist erfordert.Damit hat das LG die Beklagte Travel24 verurteilt, bestimmte Klauseln in ihren AGB nicht mehr zu verwenden.Die Beklagte ist ein Reiseportal und nutzt in ihren Hinweisen die folgenden Bestimmungen. Der Vertrag komme erst mit Bestätigung durch Travel24 zustande. Die Bestätigung der Buchungsanfrage an den Nutzer stelle nur eine Zusammenfassung und einen Eingangsnachweis der Buchungsanfrage dar. Wenn der Empfänger diese nicht...