Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
26.02.2020

Aufschrift auf Bestell-Button

Das Landgericht Hagen entschied mit Urteil vom 17.06.2019, dass ein Bestell-Button mit der Aufschrift "Ihre Selbstauskunft kostenpflichtig absenden“ in einem Onlineshop wettbewerbswidrig sei. Denn eine solche Aufschrift entspreche nicht den besonderen Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr Verbrauchern gegenüber. Der Unternehmer müsse die Schaltfläche des Bestellbuttons gut lesbar mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriften.Kostenlose oder kostenpflichtige AuskunftKlägerin war ein Online-Unternehmen. Sie bot ihren Kunden an, datenschutzrechtliche Auskünfte z.B. an die Schufa zu senden. Die Einholung der Auskunft selbst gehörte jedoch nicht zu ihren Leistungen. Der Beklagte selbst suchte über Google Anbieter...