Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
01.04.2015

Arbeitnehmerüberlassung ohne die erforderliche Erlaubnis

Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main hat mit seinem Urteil vom 29.01.2015 unter dem Az. 6 U 63/14 entschieden, dass ein Personalverleiher auch ohne behördliche Erlaubnis wettbewerbskonform sein könne.Die Parteien sind Dienstleister im Messeservice. Auf seiner Homepage X.de wirbt der Beklagte mit der Vermittlung von deutschsprachigem Personal mit guten Englischkenntnissen.Im Gegensatz zur Klägerin verfügt er nicht über eine Genehmigung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Mit den überwiegend weiblichen Personen schließt der Beklagte Verträge ab, die als "Auftrag" überschrieben sind.Der Beklagte stellt seinen Kunden die vom Personal erbrachten Leistungen in Rechnung und zahlt dem Personal das Honorar aus. Nach Ansicht der Klägerin betreibt der Beklagte...