Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
08.04.2019

Angebote auf Immobilienplattformen müssen eingetragene Firma des Anbieters vorweisen

Ein Immobilienmakler habe eine Vertragsstrafe zu entrichten, wenn er auf den Internetplattformen „ImmoScout“ und „Immowelt“ Angebote veröffentliche und dabei seine im Handelsregister eingetragene Firma nicht in dem jeweiligen Impressum vermerkt sei, obwohl er sich durch eine Unterlassungserklärung im Vorfeld dazu verpflichtet habe. Dies entschied das Landgericht Memmingen mit Urteil vom 18.07.2018, Az. 1 HK O 137/18. Grund hierfür sei, dass er sich die bis zur Veröffentlichung der Angebote unterbliebenen Änderungen seitens der Plattformbetreiber aufgrund deren Tätigkeit als seine Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen müsse. Unterlassungsverpflichtung für ImmobilienmaklerEin Verband zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (Klägerin) erwirkte gegen einen im Handelsregister...