Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
19.10.2015

Angebot eines Musikalbums = EUR 2.400 Streitwert

Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 29. Juli 2015 entschieden, dass es im Rahmen einer Urheberrechtsverletzung, die über das Internet begangen wird, bezüglich der sekundären Darlegungslast nicht ausreichend ist, wenn sich der mögliche Täter dadurch entlasten möchte, ausschließlich konkrete Personen zu benennen, die ebenfalls Zugang zu dem Internetanschluss haben. Vielmehr müsse der Vorwurf dadurch entwertet werden, ob und wer an dem Tag der Verletzung tatsächlich das Internet genutzt hat. Insoweit treffe den Anschlussinhaber eine Recherchepflicht. Der Inhaber müsse insoweit konkret darlegen, wer ansonsten als Täter in Betracht kommen könnte. Kommt er seiner sekundären Darlegungslast jedoch nicht vollumfänglich nach, findet die gesetzliche Vermutung Anwendung,...