Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
26.10.2020

Anforderungen an Online-Löschungspflicht nach Abmahnung

Wer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, hat dieser auch sorgfältig nachzukommen. Dies verdeutlicht erneut folgendes Urteil des LG Dortmund vom 06.02.2020, indem ein Unterlassungsschuldner sich nicht an die Online-Löschungspflichten bei irreführender Werbung in einem Internet-Branchenbuch gehalten hat. Der Unterlassungsschuldner muss sich auch um die Löschung jener Online-Einträge kümmern, die er nicht selbst veranlasst hat. Es reicht nicht aus, lediglich eine einfache E-Mail mit einer Löschungsaufforderung an den Betreiber des Online-Portals zu übersenden. Vielmehr sind gegebenenfalls mehrfaches Nachfragen und ein Beharren auf Beseitigung erforderlich. HintergrundGeklagt hatte ein Wettbewerbsverein, der Beklagte ist Betreiberin eines Autohofs und bietet unter...