Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
03.02.2017

Amazon: keine Markenverletzung durch Autocomplete-Funktion

Ein Unternehmen, das Amazon verbieten lassen wollte, einen Bestandteil seines Firmennamens in der Autocomplete-Funktion zu verwenden, unterlag vor dem Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 12.08.2016, Az. 6 U 110/15). Die Kölner Richter sind der Meinung, ein Suchwortvorschlag, der das Kennzeichen der Klägerin enthalte, erwecke nicht zwingend den Eindruck, ihr Produkt sei auf Amazon erhältlich. Führe eine Suchanfrage nach der vorgeschlagenen Begriffskombination indes ausschließlich zu Treffern der Konkurrenz, bestehe eine Verwechslungsgefahr. Amazon könne ihr nur durch den Hinweis begegnen, die Suche nach dem Original habe keine Ergebnisse geliefert und die angezeigten Treffer seien Alternativvorschläge. SachverhaltgoFit Gesundheit GmbH vertreibt unter dem Namen "goFit...