Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
04.07.2012

Abmahnung Lauras Stern und die Traummonster Waldorf Frommer

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Werk „Lauras Stern und die Traummonster" durch die Kanzlei Waldorf Frommer vor.

Die Firma Warner Bros. Entertainment GmbH macht im Wege einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Films

Lauras Stern und die Traummonster"

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer  werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche (450 EUR) und Kosten der Kanzlei Waldorf Frommer (506 EUR) wird mit der Abmahnung ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR gefordert.

Ebenso wird seitens der Kanzlei Waldorf Frommer dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.

Nach der der Abmahnung beigefügten vorgefertigten „Unterlassungserklärung“ der Kanzlei Waldorf Frommer soll es unterlassen werden, das Werk „Lauras Stern und die Traummonster" im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Firma Warner Bros. Entertainment GmbH vorgefertigte, mit der Abmahnung übersandte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.