Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Juliana Heizmann, vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Berlin, vor.Wie in den vergangenen Monaten bei anderen Abmahnmandanten der Kanzlei Sandhage sehr häufig beobachtet, lässt nun auch Frau Juliana Heizmann völlig standardisiert einen angeblichen Verstoß gegen die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten abmahnen.Konkret wird in der Abmahnung der fehlende Hinweis auf die OS-Plattform gerügt.Dem abgemahnten eBay-Händler wird durch den für rechtsmissbräuchliche Abmahnserien bekannten Rechtsanwalt Sandhage vorgehalten, dass für alle Händler auf der Handelsplattform eBay die Pflicht bestehe, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen....
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27.01.2017