Uns geht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der H.C.W. GmbH & Co. KG durch Rechtsanwalt Stefan Jönsson zu. Mit dieser Abmahnung lässt die H.C.W. GmbH & Co. KG verschiedene angebliche Wettbewerbsverstöße beim Onlinevertrieb von Hygiene- sowie Reinigungsprodukten wie auch Biozid-Produkten beanstanden.So wird dem Empfänger der Abmahnung durch die H.C.W. GmbH & Co. KG auch vorgeworfen, Biozidprodukte zu vertreiben, ohne gem. Art. 72 Abs. 1 der Biozid-Verordnung den Hinweis hinzuzufügen: „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“Insofern fordert die H.C.W. GmbH & Co. KG durch Rechtsanwalt Stefan Jönsson den Empfänger der Abmahnung zur Unterlassung auf. Die der Abmahnung beigefügte und bereits vorformulierte...
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03.01.2016