Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e. V., Zuffenhauser Str. 3, 70825 Korntal-Münchingen, vor.Die Abmahnung spricht der 2. Vorsitzende des Fahrlehrerverbandes, Herrn Ralf Nicolai, gegenüber einer Fahrschule aus.Dem Empfänger der Abmahnung wirft der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. vor, mit der Ausbildung in solchen Fahrerlaubnisklassen zu werben, für die – nach Meinung des Verbandes – die abgemahnte Fahrschule keine Fahrerlaubnisklasse besitze.Zunächst führt Ralf Nicolai in der Abmahnung aus, dass der verschärfende Wettbewerb viele Fahrschulen dazu zwinge, sich mit umfangreichen Werbemaßnahmen Marktanteile zu sichern. Allerdings würden den Fahrschulen im Interesse einer sachlichen und fairen Werbung durch...
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25.01.2023