Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
03.07.2012

Abmahnung Astragon Software GmbH Baumaschinensimulator 2012 Nimrod Rechtsanwälte

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Nimrod Rechtsanwälte im Auftrag der Astragon Software GmbH an dem Werk Baumaschinensimulator 2012 vor. In der Abmahnung der Nimrod Rechtsanwälte wird mitgeteilt, dass die Firma Astragon Software GmbH diese mit der Überwachung von so genannten peer-to-peer Netzwerken beauftragt habe und die Nimrod Rechtsanwälte hierbei durch einen technischen Dienstleister unterstützt würden.

Beanstandet wird er Up- bzw. Download der Software Baumaschinensimulator 2012.

Weiter lassen die Nimrod Rechtsanwälte mitteilen, dass mit Beschluss des Landgerichts Köln ein Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 Urhebergesetz gegen den Internetprovider des Empfängers der Abmahnung der Astragon Software GmbH durchgesetzt wurde. Damit wurde der Internetprovider des Empfängers der Abmahnung dazu verpflichtet die entsprechende IP-Adresse dem Anschlussinhaber zuzuordnen und der Firma Astragon Software GmbH diese Zuordnung unter Nennung des Namens und der Anschrift mitzuteilen. Dabei wurde auf Abrechnungsdaten zurückgegriffen, welche besonders valide sind und Verwechslungen daher ausgeschlossen seien.

Im Rahmen dieses Verfahrens hat das Gericht unter anderem die gutachterlich bestätigte Zuverlässigkeit der Datenerhebung und Datenprotokollierung sowie die Berechtigung der Astragon Software GmbH, die Urheberrechte geltend zu machen, geprüft und sämtliche Voraussetzungen des Auskunftsanspruch als glaubhaft gemacht angesehen. Aus der Adressermittlung ergebe sich, dass über den Internetanschluss des Empfängers der Abmahnung der Astragon Software GmbH zu dem fraglichen Zeitpunkt das Werk „Baumaschinensimulator 2012“ illegal heruntergeladen wurde. Die festgestellte Rechtsverletzung begründe die Ansprüche aus §§ 97 ff Urhebergesetz. Danach würde der Empfänger der Abmahnung der Firma Astragon Software GmbH dieser Unterlassung, Schadensersatz und Freistellung von Kosten der Beauftragung der Nimrod Rechtsanwälte schulden.
Sodann wird von den Nimrod Rechtsanwälten im Auftrag der Astragon Software GmbH eine ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer Frist gefordert.
Weiter macht die Astragon Software GmbH durch die Nimrod Rechtsanwälte ein Schadensersatz geltend, da der Empfänger der Abmahnung zumindest fahrlässig die Rechte der Astragon Software GmbH verletzt habe.

Schlussendlich würde der Empfänger der Abmahnung der Astragon Software GmbH dieser die Freistellung von den Kosten der Beauftragung der Nimrod Rechtsanwälte und der Ermittlungen schulden. Der Gegenstandswert von Rechtsstreitigkeiten um Computerprogramme würde sich im Bereich von 30.000 € bewegen. Im Einzelnen würde der Empfänger der Abmahnung der Firma Astragon Software GmbH auf dieser Grundlage Gebühren in Höhe von 1157 € Schulden. Die Recherchekosten könnten im Einzelfall bis zu 300 € betragen. Sodann ist in der Abmahnung wörtlich zu lesen:

„Unserer Mandantschaft ist bewusst, dass sie mit einer Forderung von 6457 € erheblichen finanziellen Schaden nehmen könnten. Daher dürfen wir ein Vergleichsangebot unterbreiten das wie folgt gestaltet ist:

1. Sie zahlen auf das nachstehend angegebene Konto die Summe von 850 € zur Abgeltung aller Ansprüche der Firma Astragon Software GmbH.

2. Sie geben eine ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Einen Entwurf finden Sie anbei.

3. Sie löschen das Spiel unserer Mandantschaft von Ihrem PC.“

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Nimrod Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Astragon Software GmbH vorgefertigte und der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter" zu nehmen und diese als reine „Abzocke", „Betrug" oder unberechtigte „Massenabmahnung" abzutun.