Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
30.11.2018

Abgrenzung zwischen Interessenten und Kunden

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am 05.04.2018, dass zu einem bloßen Interessenten, der lediglich eine Anfrage zu einem bestimmten Produkt stelle, keine Geschäftsbeziehung bestehe. Somit greife bei ihm auch nicht die wettbewerbsrechtliche Ausnahmeregelung für die Zusendung von E-Mail-Werbung. Nur ein tatsächlicher Kunde gehöre zum Adressatenkreis der Norm.Führt die Aufgabe der Maklertätigkeit zum Erlöschen des Wettbewerbsverhältnisses?Die Parteien sind Versicherungsmakler. Der Beklagte verschickte an eine Kundin der Klägerin, die sich auch für sein Angebot interessierte, Werbe-E-Mails. Darin wies er auf seine guten Versicherungskonditionen hin. In einer weiteren E-Mail empfahl er einen zuverlässigen Schlüsseldienst und bot zugleich eine von ihm vertriebene...