Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
27.04.2022

Abgeschaltete Überwachungskameras unterfallen nicht der DSGVO

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 25.06.2021 entschieden, dass bei einer abgeschalteten Überwachungskamera keine Verarbeitung personenbezogener Daten stattfindet, sodass die DSGVO auf diese keine Anwendung findet. Der bloße Überwachungsdruck, der von einer abgeschalteten Überwachungskamera ausgeht, rechtfertigt nicht die Annahme einer behördlichen Befugnis zur Anordnung der Demontage.Hintergrund Der Kläger ist Eigentümer eines Einkaufszentrums. Er hatte eine große Werbetafel aufgestellt und Kameras installiert, um diese zu schützen. Daraufhin erging eine Anordnung der Beklagten (Aufsichtsbehörde), die darauf gerichtet war, die Videoüberwachung zumindest teilweise einzustellen und insbesondere eine abgeschaltete Kamera abzubauen. Hiergegen setzte...