Mit Urteil vom 18.12.2015 hat das AG Köln zum Aktenzeichen 148 C 130/15 zu Gunsten eines Abgemahnten entschieden, dass die unlizenzierte Übernahme eines Produktfotos für ein Privatangebot auf der Internethandelsplattform eBay keinen Lizenzschadensersatz nach den sog. MFM-Tarifen rechtfertigt.
Auch sei der Abgemahnte nicht dazu verpflichtet, die Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, die dem Abmahner Aldo Bachmann durch die Beauftragung einer Anwaltskanzlei mit der Aussprache einer urheberrechtlichen Abmahnung entstanden sind.Das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 18.12.2015, Az. 148 C 130/15, finden Sie nachfolgend im Volltext.
148 C 130/15
Verkündet am 18.12.2015
Amtsgericht Köln
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
In dem Rechtsstreit
des Herrn...
Artikel
04.01.2016