Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
30.01.2017

„Smart-TV“ von Samsung: unzulässige AGB und Datenschutzerklärung

Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte die deutsche Tochtergesellschaft des „Smart-TV“ Herstellers Samsung dazu, es zu unterlassen, AGB und Datenschutzrichtlinien zu verwenden, die unübersichtlich und jeweils über 50 Seiten lang seien. Auch seien eine Vielzahl der verwendeten Klauseln intransparent und daher unzulässig. Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten könne im Rahmen des Verfahrens nicht untersagt werden, da nicht die Tochtergesellschaft, sondern der Mutterkonzern Samsung sowie der Betreiber der HbbTV-Dienste die datenerhebenden Diensteanbieter seien. Über die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung könne das Landgericht daher keine Aussage treffen. Jedenfalls müssten die „Smart-TV“-Nutzer in Zukunft aber über die Datenerhebung und -verwendung...