Im März 2015 entschied das Münchener Amtsgericht in einer zwei Nachbarn betreffenden Klagesache. Bei dem Streit um die Zulässigkeit von Videokamera-Einsatz spielte die Frage der Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts eine wesentliche Rolle. Dem schließlich vor Gericht verhandelten Fall waren vorher mehrere nachbarschaftliche Auseinandersetzungen zwischen den Bewohnern zweier benachbarter Grundstücke im gutbürgerlichen, im Südwesten der Bayernhauptstadt gelegenen Viertel Pasing vorangegangen. Dabei war es um Unstimmigkeiten wegen Gehweg-Winterstreuung, Heckenzuschnitt und ähnlichen in der Lebenswirklichkeit relativ häufig die Störung nachbarschaftlicher Harmonie verursachender Bagatellprobleme gegangen. Bei dem vor dem Amtsgericht...
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05.12.2015