Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
01.05.2014

"Vitalisierend" bedeutet keine Gesundheitsangabe

Verhält sich ein Unternehmen im geschäftlichen Wettbewerb unfair gegen Konkurrenten oder Verbraucher, ist das unlauterer Wettbewerb. Das gilt auch für irreführende Werbung. Irreführend ist eine Werbung immer dann, wenn der Verbraucher durch unwahre Aussagen über bestimmte Eigenschaften veranlasst werden soll, genau dieses Produkt zu kaufen. Maßgeblich ist nicht die tatsächliche Bedeutung der Aussage, sondern was ein durchschnittlich intelligenter, aufmerksamer und kritischer Normalverbraucher nach allgemeinem Sprachgebrauch darunter versteht und welche Erwartungen sie bei ihm auslöst. Suggeriert beispielsweise eine Angabe dem Verbraucher, dass das Produkt die Gesundheit fördert, muss das wissenschaftlich nachweisbar sein. Was draufsteht, muss auch zutreffen. Darauf soll sich...