Rechtsanwalt Dr. Markus Bahmann

81543, München
Rechtsgebiete
Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht und Medienrecht Markenrecht

Rechtsprodukt

Markenrechtlichen Abmahnung - Erstellung oder Abwehr

Beratung zu einer markenrechtlichen Abmahnung und Formulierung einer Unterlassungserklärung

Angebot

Wird eine geschützte Marke von einem Dritten unerlaubt verwendet, so ist die markenrechtliche Abmahnung regelmäßig der erste Schritt zur zivilrechtlichen Durchsetzung des Markenschutzes. In einer Abmahnung wird die Markenverletzung aus Sicht des Markeninhabers kurz beschrieben und der potentielle Markenverletzer wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese wird in aller Regel vom Markeninhaber vorformuliert.
Ein Rechtsanwalt kann für sie prüfen, ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Wenn sie Markeninhaber sind, kann ein Rechtsanwalt eine Abmahnung für sie entwerfen. Wenn sie eine Abmahnung erhalten haben, kann ein Rechtsanwalt sie dazu beraten, ob es sinnvoll ist, die strafbewehrte Unterlassungsklärung abzugeben und ggf. den Umfang der Unterwerfung durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung zu reduzieren.

Wenn Ihre Markenrechte verletzt worden sind oder sie eine Abmahnung mit dem Vorwurf einer Markenverletzung erhalten haben, sollten sie sich zeitnah von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Markenrecht oder gewerblicher Rechtsschutz beraten lassen. Dieser kann ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen beraten und ihnen Handlungsalternativen aufzeigen.

Ablauf der Rechtsberatung

1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt die Abmahnung erstellen und ihnen übermitteln.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem Inhalt der Abmahnung mit ihrem Anwalt besprechen und den Entwurf auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.

  1. Sie stellen eine Beratungsanfrage
  2. Wir schalten die Frage nach Prüfung für den Anwalt frei.
    Falls Rückfagen entstehen melden wir uns bei Ihnen
  3. Der Anwalt kann nun direkt mit Ihnen in Kontakt treten

Anfrage

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