Rechtsanwalt Dirk Mahler

10117, Berlin
Rechtsgebiete
Steuerrecht Bilanzrecht Kanzlei-News
06.08.2014

Steuerstrafrecht - aktuelle Entwicklungen aus Berlin im Bereich Selbstanzeige, Strafe bei Steuerhinterziehung etc.

Rechtsanwälte für Steuerstrafrecht und Steuerberater verzeichnen weiter eine hohe Zahl an Selbstanzeigen von Mandanten. Auch die Berliner Zeitung meldete kürzlich einen Rekord an Selbstanzeigen für das erste Halbjahr 2014. Das Magazin Der Spiegel hatte Recherchierte bei den Steuerbehörden für diesen Zeitraum mehr als 22.600 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung und damit mehr als doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum. Die Gründe für den Boom erfahre ich als Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht und Steuerberater in Berlin täglich in meiner Mandatspraxis: Immer wenn in den Medien über prominente Steuerhinterzieher und ihre missglückten Selbstanzeigen oder aus Berlin über geplante Verschärfungen von Gesetzen zulasten von Steuerhinterziehern berichtet wird, melden sich in unseren Büros in Berlin und Hamburg reuige Steuersünder die unsere Leistungen im Steuerstrafrecht in Anspruch nehmen.
 
Pläne der Koalition in Berlin zum Steuerstrafrecht
Auch aktuell steht eine Änderung der Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige sowie eine Erhöhung der Strafzuschläge  bei Steuerhinterziehung an. Zum Jahreswechsel 2014/2015 soll eine Gesetzesänderung in Kraft treten, die auf einem Vorschlag der Finanzminister der Bundesländer beruht. Dieser sieht vor, dass bei einer hinterzogenen Steuern in Höhe von 25.000 Euro bis 100.000 Euro ein Strafzuschlag von 10 Prozent fällig wird, ab einer Steuerhinterziehung von 100.000 Euro beträgt der Strafzuschlag dann 15 Prozent und ab einer Millionen Euro zwanzig Prozent. Die Straffreiheitsgrenze soll zudem auf 25.000 Euro gesenkt werden. Aktuell beträgt sie 50.000 Euro. Auch bei der Verjährung gibt es eine Verschärfung. Im Zuge einer Angleichung will die Koalition in Berlin die strafrechtliche Verjährung bei der Steuerhinterziehung – entsprechend der steuerrechtlichen – auf zehn Jahre angehoben. Dies wird für die mit einer Selbstanzeige beauftragten Rechtsanwälte bzw. Steuerberater zu beachten sein, da hierdurch die Gefahr einer unrichtigen bzw. unvollständigen Selbstanzeige steigt. Hinzu kommt, dass sich die Voraussetzungen an die Vollständigkeit und Richtigkeit der Selbstanzeige in Zukunft auf alle Steuerarten erstreckt.
 
Anforderungen an den Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht steigen
Insgesamt wird die Selbstanzeige damit künftig sowohl teurer als auch schwieriger werden. Bereits jetzt haben es die optisch überschaubaren Straftatbestände zur Steuerhinterziehung in der Abgabenordnung in sich. Dies gilt sowohl materiell-rechtlich auch als hinsichtlich der Verfahren und Instrumente für den Anwalt bzw. Steuerberater im Steuerstrafrecht. Große Bedeutung kommt dem richtigen Umgang mit den Institutionen wie der Steuerfahndung, die Straf- und Bußgeldsachenstelle oder den Gerichten zu. Der erfahrene Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht wird neben der Beherrschung der strafbefreienden Selbstanzeige auch immer die Möglichkeiten der Einstellung des Verfahrens und auch die Rechtsprechung zur Strafhöhe im Blick haben.

Einen Überblick über das Steuerstrafrecht mit Beiträgen zur Steuerhinterziehung, Schwarzgeld und Selbstanzeigen finden sie hier.
Der Autor ist Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht und Steuerberater. Bei der Kanzlei ROSE & PARTNER LLP. berät und vertritt er Mandanten am Kanzleistandort Berlin in allen Fragen zum Steuerrecht und zur Steuerberatung.