Rechtsanwalt Dirk Mahler

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09.06.2022

Mitarbeiter von Startups aufgepasst! Das bringt die geplante Reform…

Steuererleichterung bei virtueller Mitarbeiterbeteiligung (VSOP)

Vor dem Hintergrund der derzeitigen und noch erwarteten steigenden wirtschaftlichen Belastung deutscher Startups hat das Wirtschaftsministerium unter Robert Habeck ein Strategie-Papier zur Reformierung der Startup-Finanzierung vorgelegt. Experten der Branche haben für Ende 2022 eine steigende Zahl an Insolvenzen in der Startup-Szene prophezeit.

Um dem entgegenzuwirken, wurden nun neben neuen Investoren und staatlichen Fördergeldern für Startups auch Steuererleichterungen für Startups und deren Mitarbeiter vorgestellt. Was es damit auf sich hat und was das Wirtschaftsministerium sonst noch so vorstellt, betrachten wir im folgenden Artikel näher.

Weniger Steuern für Startups bei virtueller Mitarbeiterbeteiligung

Wirtschaftsminister der Grünen, Robert Habeck, möchte mit dem Reform-Entwurf attraktivere Regelungen für Mitarbeiter von Startups schaffen, damit auch diese am Erfolg ihres Unternehmens teilhaben können. Den Startschuss hatte die Reform im letzten Jahr gegeben, wodurch eine Stundung der Steuerlast für echte Beteiligungen von Mitarbeitern eingeführt wurde.

Diese Regelung war vielen Stimmen aus der Startup-Szene allerdings nicht weit genug gegangen. Beispielsweise war die gesetzliche Definition eines Startups so gefasst worden, dass viele der Jungunternehmer gar nicht mehr davon erfasst wurden.

Die bisherige Steuererleichterung galt lediglich für echte Anteile, nicht aber für die sog. virtuellen Anteile (VSOP), welche aber aufgrund ihrer größeren Flexibilität in der Branche mittlerweile standardmäßig genutzt werden.

Was ist eine virtuelle Mitarbeiterbeteiligung (VSOP)?

Eine virtuelle Beteiligung („VSOP“) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem Mitarbeiter in gewissen Fällen (zum Teil) wie Gesellschafter eines Unternehmens gestellt werden. Dadurch wird die (partielle) Rechtsposition als Anteilseigner so gesehen vertraglich fingiert (daher: virtuell), oft um ein niedrigeres Festgehalt auszugleichen.

Die Wette lautet: Wenn der Exit gelingt (man spricht von einer build to sell-Politik), werden die Mitarbeiter über die virtuellen Beteiligungsprogramme am Exit-Erlös in beachtlicher Weise finanziell beteiligt.

Mehr zu virtuellen Mitarbeiterbeteiligungen (Virtual Stock Options / Virtual Shares) erfahren Sie auf unserer Webseite unter: https://www.rosepartner.de/virtuelle-beteiligung-mitarbeiter.html

Startup-Mitarbeiter und Gründerinnen von morgen sollen gefördert werden!

Neben der Steuererleichterung für virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen (VSOP) ist ein weiteres Ziel des Reform-Entwurfs Deutschland als Startup-Standort zu fördern. Genauer gesagt sollen bestehende Talente besser genutzt und neue Talente effizienter gefördert werden. Den Anfang soll eine eigene Förderung von Startup-Gründerinnen machen, um die bestehende Frauenquote von 17,7 % in der deutschen Startup-Branche zu erhöhen.

Zudem sollen zukünftige Talente bereits in der Schulzeit an Startups herangeführt werden. Das Wirtschaftsministerium kann sich vorstellen, ab der Sekundarstufe 1 einen verpflichtenden Informatik-Unterricht in der Schule einzuführen.

Auch internationale Mitarbeiter für deutsche Startups gewinnen

Um auch internationalen Talenten in Deutschland einen Platz bieten zu können, sollen ausländische Studierende mit Sprachunterricht unterstützt und die Einwanderung für qualifizierte Fachkräfte vereinfacht werden. Dies gelte vor allem hinsichtlich der Anerkennung von Qualifikationen und Abschlüssen, die im Ausland erworben wurden.

Wie oder wann diese Vorschläge jedoch konkret umgesetzt werden sollen, bleibt abzuwarten…

Benötigen Sie rechtliche Beratung als Mitarbeiter eines Startups, stehen Ihnen die Anwälte von ROSE & PARTNER, insbesondere unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht, grundsätzlich gerne zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite: https://www.rosepartner.de/mitarbeiter-startup-rechtsanwalt.html