Rechtsanwalt Dirk Mahler

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16.09.2019

Kampf gegen Steuerbetrug – EU-Kommission bringt Reaktionsplan auf den Weg

Steuerstraftaten und Insolvenzen sind der Grund dafür, dass der Europäischen Union jährlich Steuereinnahmen in Milliardenhöhe entgehen. Nicht zum ersten Mal wird eine Reform des europäischen Mehrwertsteuersystems gefordert. Nun bringt die EU-Kommission die ersten Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug auf den Weg.

 „Mehrwertsteuerlücke“ innerhalb der EU unterschiedlich verteilt

Auch wenn Steuerausfälle in den vergangenen Jahren weiter reduziert werden konnten – der Europäischen Union entgehen dennoch jährlich Steuereinnahmen in Milliardenhöhe aufgrund von Steuerstraftaten und Insolvenzen. Allein 2017 sollen rund 137 Milliarden Euro an Einnahmen ausgeblieben sein, wie die EU-Kommission am 05.09.2019 nun mitteilte. Dabei ist die sogenannte „Mehrwertsteuerlücke“ in den EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgeprägt. Dabei bildet Rumänien mit einer Lücke von 36% zwischen den erwarteten und den tatsächlichen Einnahmen im Jahr 2017 das Schlusslicht. Im Vergleich dazu ist die Lücke in Deutschland mit 10 % noch relativ gering. Mit der Frage, wie Umsatzsteuer-Hinterziehungen und andere Steuerstraftaten in Zukunft effektiv verhindert werden können, beschäftigte sich die EU-Kommission bereits in der Vergangenheit. 

Umfassende Reform geplant  

Bereits 2016 hat die EU-Kommission den Weg in Richtung einer Reform des Mehrwertsteuersystems innerhalb der EU eingeschlagen. Damals wurde der sogenannte „Mehrwertsteuerreaktionsplan“ vorgelegt. Dieser sieht insbesondere eine Mehrwertsteuerreform für den europäischen Binnenmarkt vor. Steuerstraftätern soll es in Zukunft damit schwerer gemacht werden, Umsatzsteuer zu hinterziehen.

Dabei geht es insbesondere um die erstmalige Besteuerung von innergemeinschaftlichen Lieferungen, sodass auch beim grenzüberschreitenden Handel zwischen unterschiedlichen EU-Ländern eine Mehrwertsteuer erhoben wird. Diese Geschäfte sind bislang noch von der Umsatzsteuer ausgenommen. Die Steuer soll dann künftig vom liefernden Unternehmer im Bestimmungsmitgliedstaat zu dem dortigen Steuersatz gezahlt werden. Mit einzelnen Maßnahmen soll bereits 2019 begonnen werden. Weitere Reformmaßnahmen sollen dann in den nächsten Jahren folgen. Es wird sich zeigen, ob die Neuregelungen in Zukunft zu einer Reduzierung der Mehrwertsteuerlücke führen können.

Weitere Informationen zum Thema Steuerrecht erhalten Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/umsatzsteuer-hinterziehung-betrug-mehrwertsteuer.html