Rechtsanwalt Dirk Mahler

10117, Berlin
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Steuerrecht Bilanzrecht Kanzlei-News
25.03.2022

GmbH Online Gründung bald auch in Deutschland möglich - Außerdem: Online Beglaubigungen für alle

Mit der neuen Regierung in Berlin soll nun auch die deutsche Justiz den digitalen Wandel erfahren. In Anbetracht der Tatsache, dass Deutschland sich als Innovationsstandort einen Namen machen möchte, sind die Erwartungen entsprechend groß. Welche Pläne die Ampel-Regierung verfolgt und wie sie sich auswirken werden, wird in folgendem Beitrag dargestellt.

Online Gründung von UG und GmbH durch Digitalisierungsrichtlinie

Seit dem letzten Jahr ist es möglich eine GmbH auch online zu gründen. Die deutschen Politiker haben zwar seit längerem davon geredet, aber letztendlich war es der europäische Gesetzgeber, der die Möglichkeit geschaffen und alles in die Wege geleitet hat. Mit der europäischen Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG, 2019/1151/EU) wurde es ermöglicht, Gesellschaften wie die UG und GmbH online zu gründen. Diese Online-Gründung steht in einigen europäischen Nachbarländern bereits an der Tagesordnung. Im Gegensatz zu Deutschland wurde die Richtlinie dort bereits in nationales Recht umgesetzt.

Gesetzentwurf: Stammkapital durch Sacheinlagen bald möglich

Voraussetzung für eine Online Gründung ist grundsätzlich das Aufbringen des notwendigen Stammkapitals in Form von Geld (sog. Bargründung). Für die Gründung einer GmbH müssen die Gründer 25.000 EUR als Stammkapital einbringen. Eine sog. Sachgründung war dagegen bislang online noch nicht möglich. Statt Geldeinlagen müssen bei einer Sachgründung Gegenstände mit einem entsprechenden Wert eingebracht werden, um die Gründung der Gesellschaft zu ermöglichen.

Seit kurzem liegt aber ein neuer Referentenentwurf vor, der dies ändern soll. Danach sollen zukünftig auch Sacheinlagen zur Online Gründung einer GmbH eingebracht werden können. Davon ausgenommen werden dann allerdings solche Gegenstände, die zur Übertragung einer Beurkundung bedürfen, wie beispielsweise Immobilien und Grundstücke. Für solche soll auch weiterhin eine Online-Gründung nicht möglich sein.

Reform der Online-Beglaubigungen steht bevor

Neben diesen Plänen wird außerdem die Erweiterung der Möglichkeit von Online-Beglaubigungen verfolgt. Zurzeit können

  • Kaufleute,
  • Kapitalgesellschaften sowie
  • deren Niederlassungen

ihre Anmeldungen im Handelsregister mit Hilfe eines Videos beglaubigen lassen. Der bisher notwendige Gang zum Notar fällt für sie bereits weg.

Der neue Gesetzesentwurf soll die Lage nun in zweierlei Hinsicht erweitern:

  1. Der Kreis derer, die Online Beglaubigungen vornehmen können, soll auf alle Rechtsträger ausgeweitet werden
  2. Neben Anmeldungen zum Handelsregister sollen künftig auch Änderungen im Gesellschaftsvertrag online beglaubigt werden können

Deutsche Gesellschaften hoffen auf baldige Umsetzung

Vor allem Gesellschaften mit internationalen Standorten haben es damit um ein Vielfaches einfacher. Sie sparen in Zukunft nicht nur Zeit, sondern können ihre Unternehmen auch viel effektiver steuern. Nun bleibt nur noch zu hoffen, dass bis zum Inkrafttreten des Gesetzes nicht zu viel Zeit verstreicht.

Benötigen Sie rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Online Gründung ihrer Gesellschaft, stehen Ihnen die Anwälte von ROSE & PARTNER, insbesondere unsere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht, grundsätzlich gerne zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite: https://www.rosepartner.de/gmbh-online-gruenden.html