Rechtsanwalt Dirk Mahler

10117, Berlin
Rechtsgebiete
Steuerrecht Bilanzrecht Kanzlei-News
14.11.2019

Die Steuerhinterziehung – ein Überblick

Die Steuerhinterziehung steht immer wieder im Fokus der Öffentlichkeit und die Politik ist stets bemüht, Steuerschlupflöcher zu schließen. Schuld daran sind immer wieder neue Steuerskandale mit teils sehr prominenten Tätern, teils sehr großen hinterzogenen Summen oder besonders ausgefeilten Verschleierungskonzepten.

Die Steuerhinterziehung regelt die Abgabenordnung (AO). Die Strafe einer Steuerhinterziehung sind Geld- und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sind bis zu zehn Jahren. 

Steuerhinterziehung begeht damit, wer

  1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
  2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
  3. pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt

und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

Der besonders schwere Fall der Steuerhinterziehung

Unter besonderen Voraussetzungen liegt ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung vor. Dies hat insbesondere Folgen für das Strafmaß und die Verjährung. Ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung liegt gem. § 370 Abs. 3 AO in der Regel vor, wenn der Täter

  1. in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt,
  2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht,
  3. die Mithilfe eines Amtsträgers ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung missbraucht,
  4. unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege fortgesetzt Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt,
  5. oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Taten nach Absatz 1 verbunden hat, Umsatz- oder Verbrauchssteuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Umsatz- oder Verbrauchssteuervorteile erlangt.

Diese sehr allgemein erscheinende Definition deckt dabei einen sehr großen Bereich von möglichen Begehungsweisen ab. Die Vielfältigkeit ergibt sich dabei auch aus der Komplexität des Steuerrechts selbst.

Schwarze Kassen, falscher Wohnsitz etc. - Beispiele für eine Steuerhinterziehung

Folgende Beispiele erfüllen den Tatbestand der Steuerhinterziehung:

  • Nichtabgabe oder nicht fristgerechte Abgabe einer Steuererklärung, soweit eine Pflicht zur Abgabe besteht
  • Ansatz von Kosten der privaten Lebensführung als betrieblich veranlasste Kosten
  • Einsatz von „Schwarze Kassen“ und manipulierte Kassen
  • Fälschung von Belege
  • Nutzung ausländischer Stiftung, ausländische Briefkastenfirma oder ausländischer Depots zur Verheimlichung von Kapitaleinkünften
  • Nichtangabe von Nebeneinkünften (z.B. private Wohnungsvermietung)
  • Vortäuschung eines falschen Wohnsitzes
  • Nichtangabe von steuerpflichtigen Schenkungen und Erbschaften
  • Scheingeschäfte

Entdeckungsrisiko für den Steuerbetrug steigt

Dementsprechend rüstet auch die Finanzverwaltung auf und versucht mögliche Lücken zu schließen, beispielsweise durch

  • Ankauf von Steuer-CDs
  • Abschluss internationaler Verträge zur automatisierten Meldung ausländischer Einkünfte
  • Neue Verfahren zur Prüfung von Unternehmen
  • Verpflichtung zur Anschaffung neuer Kassen
  • Kontenabruf von Bankdaten
  • Meldepflicht für Berater bei der Konzeption von Steuersparmodellen

Ausweg Selbstanzeige

Soweit eine Steuerhinterziehung noch nicht durch die Finanzbehörden entdeckt ist, besteht unter Umständen die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Insoweit wird unter sehr engen Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet, die Strafbarkeit der Steuerhinterziehung nachträglich zu beseitigen. Dies setzt jedoch voraus, dass der Täter die Tat selbst bei der zuständigen Finanzbehörde anzeigt und den entstandenen Steuerschaden begleicht.

Weiterführende Informationen zum Thema Steuerhinterziehung finden Sie hier: www.rosepartner.de/steuerberatung/steuerhinterziehung.html