Rechtsanwalt carsten laumann

4107, Leipzig
Rechtsgebiete
Zivilrecht IT-Recht
13.06.2013

OLG Köln zur freien Übertragbarkeit von Prämien im Miles & More-Programms

Die freie Übertragbarkeit von Prämien im Miles & More-Programms kann nicht durch AGB beschränkt werden.

Klausel
Nach den streitgegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen Prämiendokumente nur an Verwandte, Freunde und Bekannte verschenkt, nicht aber verkauft oder an sonstige Dritte unentgeltlich weitergegeben werden.

Entscheidung
Wenn der Kunde sein Prämienticket verkaufen will, stehe nach Ansicht des OLG der wirtschaftliche Wert des Prämientickets im Vordergrund. Die von der Fluggesellschaft gewünscht emotionale Bindung kann somit nicht über ein Verkaufsverbot erreicht werden. Die Übertragbarkeit von Flugmeilen einzuschränken, hält jedoch das OLG für zulässig, solange diese noch nicht gegen eine Prämie eingelöst werden können.
OLG Köln | Urteil vom 12.06.2013 | 5 U 46/12