Rechtsanwalt carsten laumann

4107, Leipzig
Rechtsgebiete
Zivilrecht IT-Recht
14.03.2013

OLG Dresden zur VFF-Klausel in Auftragsproduktionsverträgen des öffentlich rechtlichen Rundfunks


Unwirksame Klausel
"Unbeschadet der Rechtsfrage, ob die für diese Auftragsproduktion entstehenden Leistungsschutzrechte nach § 94 UrhG von der Sendeanstalt (red. Änderung) oder vom Vertragspartner erworben werden, ist der Vertragspartner berechtigt und verpflichtet, die Vergütungsansprüche aus § 27 Abs. 2, § 54 Abs. 1 und § 20 b Abs. 2 i. V. m. § 94 Abs. 4 UrhG gegenüber Dritten im eigenen Namen geltend zu machen. Der Vertragspartner wird die Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten GmbH (VFF) mit der Wahrnehmung dieser Vergütungsansprüche beauftragen.
Die sich hieraus ergebenden Erlöse stehen zur Hälfte der Sendeanstalt zu. Der Vertragspartner
verpflichtet sich, der Sendeanstalt auf Verlangen über alle mit der Geltendmachung der Vergütungsansprüche aus § 27 Abs. 2, § 54 Abs. 1 und § 20 b i. V. m. § 94 UrhG zusammenhängenden Vorgänge Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen."

OLG Dresden | Urteil 12.03.2013 | 11 U 1493/12

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