Rechtsanwalt Bernfried Rose

20354, Hamburg
Rechtsgebiete
Erbrecht Mediation
05.07.2016

Vaterschaft und Mutterschaft

Wenn Kinder plötzlich drei Väter oder vier Mütter haben, sind Fachanwälte für Familienrecht gefordert.
                                              
Die Themen Abstammung, Vaterschaft und Mutterschaft gehören zu den schwierigsten und umstrittensten Bereichen des Familienrechts. Moderne Lebensformen, gesellschaftliche Veränderungen und der medizinische Fortschritt sorgen hier für immer neue Fragestellungen. Für die Betroffenen, ihre Rechtsanwälte und zuständige Familienrichter ist es da gar nicht leicht, den Überblick zu behalten.

Vaterschaft und Vaterschaftsanfechtung

Wilde Ehen, künstliche Befruchtungen, Kuckuckskinder – die Sachverhalte, in denen sich die Frage der Vaterschaft nicht auf den ersten Blick beantworten lässt, sind zahlreich. Das Familienrecht geht – ganz klassisch – zunächst mal davon aus, das der Ehemann der Frau, die das Kind zur Welt bringt, der Vater ist.
 
Da das in unserer modernen Gesellschaft immer häufiger nicht der Fall ist, kennt das Gesetz noch die Möglichkeit der Anerkennung bzw. gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft.

Leihmütter und Eizellenspenerinnen

Nun könnte man glauben, dass die Klärung der Mutterschaft im Vergleich nicht ganz so schwierig ist. Schließlich regelt das Familienrecht, die Frau als Mutter anzusehen ist, die das Kind zur Welt bringt. Doch auch diese vermeintlich klare und transparente Regelung bringt Probleme mit sich. Diese tauchen vor allem bei Eizellenspenden und Leihmutterschaften auf.
 
Das deutsche Recht benachteiligt in diesen Fällen die genetische Mutter. Stattdessen regelt es die Mutterschaft zugunsten der Leihmutter und die Vaterschaft dann auch noch zugunsten des Ehemannes der Leihmutter. Da eine Vaterschaftsanfechtung in diesen Fällen ausgeschlossen ist, müssen die „Wunscheltern“ ihr Glück in der Adoption versuchen.
 
Legal ist die Familienplanung mithilfe eine Leihmutter in Deutschland ohnehin nicht. Die Regelungen zur Mutterschaft im Familienrecht werden flankiert durch strafrechtliche Verbote für Ärzte und Vermittlungsagenturen, die bei der Durchführung einer Leihmutterschaft mitwirken. Ehepaare mit unerfülltem Kinderwunsch zieht es daher ins Ausland, wo das Familienrecht zum Teil liberaler ist. Wer es sich leisten kann, geht – schon aufgrund der guten medizinischen Versorgung – nicht nach Indien oder die Ukraine, sondern in die USA. Dort gibt es eine regelrechte Kinderwunsch-Industrie mit spezialisierten Agenturen und Kliniken.
 
Eltern, die im Ausland auf diese Weise erfolgreich Nachwuchs bekommen, müssen dann noch die Hürde der Aus- bzw. Einreise für die Rückkehr nach Deutschland nehmen. Hier sind die passenden Dokumente für den Nachweis der Abstammung von den „Wunscheltern“ unerlässlich.

Wenig Kinder, viele Mütter und Väter

Dass die genannten Probleme zu einer Vielzahl potentieller Väter und Mütter führen können, zeigen zwei aktuelle Beispiele. So musste das OLG Hamm kürzlich den Streit zwischen dem leiblichen Vater und dem rechtlichen Vater eines Kindes entscheiden, obwohl der Junge faktisch bei einem dritten Mann, einem neuen Lebensgefährten der Mutter, lebte, den er „Papa“ nannte.
 
Eine ebenso große Auswahl dürften die Kinder des milliardenschweren Karstadt-Investors Nicolas Berggruen bei der Wahl der Mutter haben. Sie kamen jeweils durch die Einschaltung von Eizellenspenderinnen und Leihmüttern zur Welt und werden von Kindermädchen aufgezogen.

Weitere Informationen zum Thema Abstammung, Vaterschaft und Mutterschaft finden Sie auf der Homepage von ROSE & PARTNER, der Kanzlei für Familienrecht in Hamburg und Berlin: http://www.rosepartner.de/familienrecht.html