Vielfältige Gründe, warum ein Testament unwirksam oder anfechtbar ist
Der Kampf um die Gültigkeit eines Testaments ist oft ein Kampf um alles oder nichts. Wer ein Testament anfechten will, ist daher gut beraten, dieses gleich auf mehreren Ebenen anzugreifen. Und auch diejenigen, die vom Testament begünstigt werden, sollten einen Überblick darüber haben, welche Angriffe auf sie zukommen können und wie man diese Abwehren kann.Aus unserer Beratungspraxis kennen wir Rechtsanwälte für Erbrecht zahlreiche Gründe, warum ein Testament ungültig sein könnte. Die Erfolgsaussichten einzelner Strategien können nicht pauschal benannt werden, sondern hängen stets vom Einzelfall ab. Die wichtigsten Unwirksamkeitsgründe sind:
- Das Testament ist unecht bzw. gefälscht.
- Das Testament ist wegen eines Formfehlers unwirksam.
- Der Erblasser war testierunfähig (z.B. wegen Demenz).
- Der Erblasser wurde bei der Testamentserrichtung bedroht oder getäuscht.
- Der Erblasser hatte sich bei der Testamentserrichtung geirrt.
- Ein Pflichtteilsberechtigter wurde irrtümlich übergangen.
- Der Erblasser war an frühere Testamente oder Erbverträge gebunden.
- Das Testament verstößt gegen ein Gesetz oder ist sittenwidrig.
Erbscheinsverfahren oder Feststellungsklage – wo die Gültigkeit des Testaments überprüft wird
Da Gründe allein nicht ausreichen, muss das passende Verfahren her, in dem die Wirksamkeit des Testaments angefochten bzw. bestätigt werden kann. In den meisten Fällen wird dies das Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht sein. Ein möglicher testamentarischer oder gesetzlicher Erbe beantragt einen Erbschein zu seinen Gunsten und hierüber kommt es zum Erbstreit. Das Gericht prüft dann von Amts wegen die Erbenstellung. Denkbar ist jedoch auch eine Erbfeststellungsklage vor den ordentlichen Zivilgerichten. Hier gelten dann etwas andere Spielregeln - auch hinsichtlich der Kosten.Bei der Gültigkeit von Testamenten kommt es nicht nur auf Rechtsfragen an. Im Vordergrund stehen Beweisfragen bei der Ermittlung des Sachverhalts. Besonders schwierige Fragen wie z.B. nach der Testierfähigkeit oder der Echtheit einer Handschrift bedürfen regelmäßig einer gutachterlichen Stellungnahme durch einen Sachverständigen. Während einige Mängel beim Testament ohnehin zur Unwirksamkeit führen (z.B. Verstoß gegen Formvorschriften), muss bei anderen Gründen das Testament durch eine Erklärung angefochten werden (z.B. bei Irrtum oder Drohung). Der beauftragte Rechtsanwalt für Erbrecht sollte in jedem Fall über eine entsprechende Spezialisierung und Erfahrung verfügen, um im Kampf um die Erbenstellung und die Gültigkeit des Testaments bestehen zu können.
Weitere Informationen zur Anfechtung eines Testaments bzw. zur Gültigkeit, Wirksamkeit bzw. Nichtigkeit finden Sie hier