Rechtsanwalt Bernfried Rose

20354, Hamburg
Rechtsgebiete
Erbrecht Mediation
21.01.2020

Steuerrecht: Diskussion über Umsatzsteuerkarussell in der EU

Auf dem öffentlichen Fachgespräch des Finanzausschusses des Bundestages vom 15.01.2020 haben Experten über die Möglichkeiten zur Bekämpfung der Umsatzsteuerhinterziehung innerhalb der Europäischen Union diskutiert. Dabei wurden verschiedene Lösungsansätze zur Bekämpfung des Steuerbetruges vorgestellt.

Das System hinter dem Umsatzsteuerkarussell

Bei dem sogenannten Umsatzsteuerkarussell kommt es zu einer Hinterziehung von Umsatzsteuer. Diese Form des Steuerbetruges ist besonders innerhalb der EU weit verbreitet.

Zunächst verkauft ein Unternehmer Waren an einen Zwischenhändler in einem anderen EU-Land. Da bei diesem Handel das sogenannte Bestimmungslandprinzip gilt, ist die Umsatzsteuer von dem Empfänger der Waren zu entrichten. Dieser ist aber regelmäßig zu einem vollständigen Vorsteuerabzug berechtigt, sodass es sich zunächst für beide Teile um ein steuerneutrales Geschäft handelt. Dann wird die Ware von dem Zwischenhändler an einen Unternehmer im selben Land weiterverkauft. Bei diesem Geschäft fällt Umsatzsteuer an, da der Zwischenhändler die Vorsteuer nicht ein zweites Mal abziehen kann. Dieser Verpflichtung wird der Zwischenhändler aber regelmäßig nicht nachkommen. Vielmehr schließt er sein Geschäft vor der ersten Kontrolle, um an anderer Stelle das Geschäft neu zu eröffnen.

Im weiteren Verlauf wird die Ware wieder zurück an den ursprünglichen Verkäufer verkauft. Dieses Geschäft ist für den Unternehmer wieder umsatzsteuerfrei. Er wird an dieser Stelle aber den Vorsteuerabzug beim Finanzamt geltend machen und so die vom Zwischenhändler in Rechnung gestellte Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen – Dies bildet den Gewinn des Umsatzsteuerkarussells. Die Waren werden dann, wie in einem Karussell, immer wieder über die Grenzen hin und her verkauft.

Kürzere Frist für verbesserte Verfolgung der Steuerbetrüger

Um den Steuerbetrug lückenlos aufzudecken, bedarf es allerdings der Auskünfte der Banken. Bislang können Strafverfolgungsbehörden für solche Kontoauskünfte aber mehrere Wochen einplanen – in der Zwischenzeit haben Steuerbetrüger ausreichend Zeit, um das Geld auf andere Konten zu transferieren. Eine Verfolgung wird damit aussichtslos.

Der Oberstaatsanwalt Macus Paintinger von der Staatsanwaltschaft München I fordert in dem Fachgespräch des Finanzausschusses daher eine generelle Frist von zwei Wochen, bis von deutschen Banken Kontoauskünfte erteilt werden müssen.

Pläne zur wirkungsvollen Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges

In dem Fachgespräch des Finanzausschusses wurden noch weitere Lösungsansätze von Experten vorgestellt.
Eine Möglichkeit wäre beispielsweise, die Empfänger der Waren zu Steuerschuldnern zu machen. Dann müsste der Empfänger die Umsatzsteuer nicht mehr an den Lieferanten, sondern an den Fiskus zahlen. Weiter könnte eine Echtzeit-Verpflichtung zur Meldung von Umsätzen die Steuerhinterziehung weiter erschweren.
Im Ergebnis sind sich aber wohl alle einig, dass wirkungsvollere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das Umsatzsteuerkarussell in Zukunft tatsächlich wirksam zu bekämpfen.

Weitere Informationen zum Thema Steuerrecht erhalten Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/umsatzsteuer-hinterziehung-betrug-mehrwertsteuer.html