Rechtsanwalt Bernfried Rose

20354, Hamburg
Rechtsgebiete
Erbrecht Mediation
29.04.2019

Plattformbetreiber unter Druck – Bundesrat legt Gesetzesentwurf gegen illegalen Online-Handel vor

Die Betreiber von illegalen Handelsplattformen sollen, wenn es nach den Plänen des Bundesrates geht, effektiver strafrechtlich verfolgt werden können. Der Bundesrat hat mit seinem Gesetzentwurf dem illegalen Waren- und Dienstleistungshandel im Internet den Kampf angesagt.

Effektive Verfolgung der Verantwortlichen im Darknet

Hauptanliegen des Gesetzesentwurfes ist es, den Handel mit illegalen Waren und Dienstleistungen im sogenannten Darknet über anonymisierte Netzwerke in Zukunft wirksam zu unterbinden. Anknüpfungspunkt dafür sollen insbesondere die Betreiber der Plattformen sein, die sich bisher häufig von einer Verantwortung an den Handelsgeschäften selbst lossagen können.
Dafür sieht der Gesetzesentwurf eine eigenständige Strafbarkeit für das Betreiben solcher Internetplattformen vor, auf denen illegale Waren und Dienstleistungen angeboten werden. Damit sollen effektiv die Hintermänner der illegalen Handelsplattformen in die Verantwortung gezogen werden können. Mit der geltenden Gesetzlage könnten, das bemängelt der Bundesrat, nicht sämtliche strafwürdigen Verhaltensweisen in angemessener Weise erfasst werden. Dies soll sich mit dem Gesetzesentwurf in Zukunft ändern.

Eigener Straftatbestand vorgesehen

Der Bundesrat fordert in seinem Gesetzesentwurf einen eigenständigen neuen Straftatbestand, wonach das Anbieten von Leistungen im Darknet strafbar ist, wenn diese wiederum Straftaten wie das Verbreiten von Rauschgift oder Kinderpornografie ermöglichen.
Der Bundesrat versucht mit seinem Gesetzesvorstoß ein verbreitetes Problem des illegalen Internethandels anzugehen: Bisher können nämlich die Betreiber der E-Commerce-Webseiten häufig nicht belangt werden, da sie allein die technische Infrastruktur zur Verfügung stellen. Eine eigene Verantwortung trifft sie daher nicht, sie können nur als Gehilfen in die Verantwortung gezogen werden. Dies nachzuweisen ist allerdings vielfach schwer, sodass den Betreibern bislang oft keine ernsthafte Sanktion droht. Mit der eigenständigen Strafbarkeit des Betreibens einer Seite im Darknet würde auch eine eigene Verantwortlichkeit der Betreiber entstehen.

Erweiterte Auskunftsrechte für die Ermittler

Zudem sieht der Gesetzesentwurf auch eine gesetzliche Regelung vor, die eine Durchsetzung der neuen Strafe ermöglichen soll. So sollen Strafverfolgungsbehörden ausdrücklich ermächtigt werden, von Postdienstleistern Auskünfte über Sendungen und ihren Verlauf zu erhalten. Dies ist bisher nicht möglich. Ermittlungsbehörden soll es so erleichtert werden, gegen Betreiber illegaler Handelsplattformen im Internet strafrechtlich vorzugehen.

Dabei soll die Verfolgung keinen rein nationalen Bezug haben, sondern es sollen Betreiber auch dann verfolgt und bestraft werden können, wenn sie ihre Leistungen zwar im Ausland anbieten, im Inland damit aber rechtswidrige Taten ermöglichen.

Insgesamt sollen den Ermittlungsbehörden im Rahmen des Online-Handels wirksamere Werkzeuge in die Hände gelegt werden. Nur so können die ambitionierten Vorgaben auch tatsächlich umgesetzt werden.
Nun wird sich der Bundestag mit dem Entwurf auseinandersetzen und im Ergebnis darüber entscheiden.

Weitere Informationen zum Thema Online-Handel und E-Commerce finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/e-commerce-mobil-commerce.html