Rechtsanwalt Bernfried Rose

20354, Hamburg
Rechtsgebiete
Erbrecht Mediation
18.02.2019

Medienstrafrecht: Bei Whats-App herrscht „beleidigungsfreie Sphäre“

Dass beleidigende Nachrichten über den Messenger-Dienst Whats-App unter Familienmitgliedern einer „beleidigungsfreien Sphäre“ unterfallen können, zeigt nun ein Urteil des Oberlandesgerichtes in Frankfurt am Main (Urteil v. 17.01.2019, Az.: 16 W 54/18). Ein Vater muss sich nunmehr die Kindesmisshandlungs-Vorwürfe seiner Schwiegermutter weiter gefallen lassen.

Familienstreit eskaliert über Whats-App

Ausgangspunkt der Entscheidung war ein Familienstreit zwischen einem Vater und seiner Schwiegermutter. Im Rahmen einer Auseinandersetzung mit seiner Frau war es zu einer Handlung des Vaters gegenüber seinem Sohn gekommen – der Vater hatte das weinende Kind am Nacken packend aus seinem Zimmer führen wollen. Diese Szene hatte die Mutter und Ehefrau des Mannes gefilmt und dieses Video über den Messengerdienst an ihre Mutter verschickt.
Die Schwiegermutter verfolgte daraufhin akribisch den Kindesmisshandlungsvorwurf gegen ihren Schwiegersohn, leitete das Video an die Behörden weiter und verbreitete ihren Verdacht auch unter Familienangehörigen per Whats-App. Daraufhin herrschte zwischen der Schwiegermutter und ihrem Schweigersohn ein erbitterter Rechtsstreit, der nun vor dem OLG Frankfurt am Main endete.

Ehrschutz muss bei Familienkommunikation zurückstecken

Der Schwiegersohn wollte erreichen, dass die Schweigermutter es in Zukunft unterlässt, beleidigende Äußerungen an andere Familienmitglieder über den Whats-App zu verbreiten. Vor dem OLG scheiterte er allerdings mit seinem Unterlassungsanspruch.

Die Richter nahmen an, dass die Äußerungen über den Schwiegersohn in einem „ehrschutzfreien Raum“ innerhalb der Familie getätigt worden seien. Diese vertrauliche Kommunikation unter Familienmitgliedern sei nach Ansicht des Gerichtes schützenswert, da sich die Vorwürfe in einer „beleidigungsfreien Sphäre“ ereignet hätten. Dieser Bereich müsse vor gerichtlicher Verfolgung geschützt werden, da man sich in seinem engsten Familienkreis frei aussprechen können müsse, ohne gerichtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Daher müsse im Rahmen einer solchen Kommunikation auch der Ehrschutz des Schwiegersohnes zurückstehen. Im Ergebnis könne der Vater daher nicht die Unterlassung der Äußerungen seiner Schwiegermutter über Whats-App verlangen.

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