Rechtsanwalt Bernfried Rose

20354, Hamburg
Rechtsgebiete
Erbrecht Mediation
12.12.2018

Medienrecht aktuell: Social-Bots sollen nach Bundesrat in Sozialen Medien gekennzeichnet werden

Höherwertige Konversationen fanden früher in aller Regel nur mit Menschen statt. Durch die sich stets weiterentwickelnde digitale Technik muss es sich dabei allerdings nicht immer nur um Menschen handeln. Immer öfter werden zur Kommunikation anonyme Social-Bots eingesetzt. Der Bundesrat will sich in Zukunft für eine Kennzeichnungspflicht einsetzen.

Können Maschinen eine Gefahr für die Demokratie sein?

Seit Kurzem setzen sich die Länder im Bundesrat für eine Kennzeichnungspflicht von anonymen Social-Bots in den Sozialen Netzwerken ein. Im Rahmen der Diskussion wurden die Skandale in der Digitalwirtschaft in den letzten Jahren genauer bewertet. Dazu zählen die Datenskandale von Facebook und Cambridge Analytica. Als Folge könnten gesellschaftliche und politische Willensbildungsprozesse beeinträchtigt werden.

Ebenso gelte dies für den Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung. Die Länderkammer sähe einen dringenden Handlungsbedarf, um die Grundprinzipien der Demokratie nicht zu beeinträchtigen. Zusammengefasst sind die Vorschläge in einem Forderungspaket zu Transparenz und klaren Regeln auf den digitalen Märkten. Mittlerweile sei die Schmerzgrenze überschritten und es sei Zeit, zu handeln. Auch den Sozialen Netzwerken müsse einmal die Rote Karte gezeigt werden.

Ob das nicht nur reine Symbolpolitik ist?

Durch die Kennzeichnungspflicht soll der Nutzer in den sozialen Medien davor geschützt werden, schlussendlich nicht zu wissen, mit welcher Personen oder Maschine er spricht. Es müsse dabei stets zu erkennen sein, welche Nachrichten von wem erstellt wurden. Der eco-Verband der Internetwirtschaft ist mit den neuen Vorschlägen nicht einverstanden. Seiner Ansicht nach seien die Maßnahmen nur reine Symbolpolitik. Vonseiten des Verbands könne auch der genaue Zweck nicht verstanden werden. Außerdem würden Programmierer von solchen Schad-Bots ihre Systeme sicher nicht von sich aus mit einer Kennzeichnung versehen. So könnte der gewünschte Effekt nicht eintreten.

Neue Schranken für die Großen

Ferner setzt sich der Bundesrat für eine strengere Reglementierung der großen Internetgiganten ein, sodass sie ihre Marktmacht nicht missbrauchen können. Die marktbeherrschenden Sozialen Netzwerke wie Facebook, Twitter oder YouTube sollten zukünftig mit Daten sparsamer umgehen. Idealerweise wäre es, wenn die Social-Media-Portale ganz auf personenbezogene Daten verzichten würden.

Das Medienrecht entwickelt sich schnell weiter

Durch den technischen Wandel verändert sich die Welt und damit auch das Recht. Durch die Kommunikation mittels Sozialer Netzwerke kann dies allerdings auch gefährlich werden. Ob die Gefahr durch Social-Bots realisiert wird, muss allerdings abgewartet werden.

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