Rechtsanwalt Bernfried Rose

20354, Hamburg
Rechtsgebiete
Erbrecht Mediation
19.06.2020

Gesetzesentwurf zur verlängerten Verjährung bei Steuerhinterziehung

2012 wurden die Geschäfte rund um „Cum-Ex“ aufgedeckt und haben für einen der größten Steuerskandale in Deutschland gesorgt. Doch in vielen Verfahren droht bereits eine Verjährung der Vorwürfe. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will daher die Verjährungsfristen für schwere Steuerhinterziehung verlängern.

„Cum-Ex“-Geschäfte durch Schlupfloch im Gesetz möglich

Ein Schlupfloch im Steuerrecht hatte dazu geführt, dass Beteiligte an den „Cum-Ex“-Geschäften Steuern hinterziehen konnten. 2012 flog das illegale Geschäft auf. Investoren hatten bei den „Cum-Ex“-Geschäften rund um den Dividendenstichtag Aktien mit und ohne Ausschüttungsanspruch so zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben, dass letztlich nicht mehr klar war, wem die Papiere tatsächlich gehörten. Ziel war es letztlich, dass einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mehrfach von den Finanzämtern zurückerstatte werden. 

Mittlerweile beginnt die Justiz, die zahlreichen Steuerstraftaten im Zusammenhang mit den „Cum-Ex“-Geschäften aufzuarbeiten. Der erste bundesweite Prozess wurde im März dieses Jahres vom Landgericht Bonn entschieden. Zwei britische Aktienhändler sind dabei zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie hatten als Kronzeugen maßgeblich bei der Aufklärung der „Cum-Ex“-Geschäfte mitgewirkt. Trotz dieses Anfangs ist bisher nur die Spitze des Eisberges sichtbar. Weiterhin müssen Unmengen an Dokumenten gesichtet und Sachverhalte aufgearbeitet werden.

Ermittler fürchten drohende Verjährung

Die Verfahren um die „Cum-Ex“-Geschäfte bedeuten einen erheblichen Ermittlungsaufwand. Allein in Nordrhein-Westfalen, wo die allermeisten Cum-Ex-Ermittlungen laufen, gibt es nach Angaben von Landesjustizminister Peter Biesenbach (CDU) mittlerweile 68 Ermittlungsverfahren mit rund 880 Beschuldigten. Das bindet nicht nur viele Ressourcen, sondern braucht auch Zeit. Mittlerweile droht in vielen Verfahren zusätzlich die Verjährung. Ob viele der Ermittlungen also fristgerecht abgeschlossen werden können, ist fraglich.

Um das Problem einer drohenden Verjährung zu entschärfen, hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz nun einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, wonach die Verjährungsfristen bei schwerer Steuerhinterziehung verlängert werden sollen

Verjährungsfristen sollen verlängert werde

Konkret sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Verjährungsfrist bei schwerer Steuerhinterziehung um 5 Jahre, von derzeit 20 auf 25 Jahren verlängert wird. So soll den Ermittlungsbehörden bei großen Verfahren wie den „Cum-Ex“-Geschäften künftig mehr Zeit eingeräumt werden können.

Der Vorschlag hat allerdings nicht nur für Zuspruch gesorgt. Einige kritisieren, dass die Verlängerung der Verjährungsfrist Teil des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise ist. Kritiker führen an, dass der Eindruck vermittelt werden könnte, dass im Zuge der Corona-Maßnahmen Gesetzgebungsverfahren angeregt werden, bei denen aber kein unmittelbarer Bezug zur Pandemie bestehe. Kritiker warnen daher vor einer „Gesetzgebung durch die Hintertür“.

Weitere Informationen zum Steuerrecht finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/steuerhinterziehung-verjaehrung.html