Rechtsanwalt Bernfried Rose

20354, Hamburg
Rechtsgebiete
Erbrecht Mediation
09.01.2014

Erbstreit und Gesellschafterstreit in der Tönnies-Gruppe

Der Tönnies-Konzern aus der westfälischen Provinz ist ein weltweit agierendes Unternehmen. Mit geschätztem Jahresumsatz von mehr als 5 Milliarden Euro gehört er zu den größten Schlachtern Europas. Konzern und Eigentümer machen derzeit die Erfahrung, dass wirtschaftlicher Erfolg nicht vor Konflikten schützt. Ein Erbstreit und Gesellschafterstreit überschattet das Familienunternehmen.
Clemens Tönnies, der Unternehmenslenker und im Nebenjob Boss vom FC Schalke muss um seine Vormachtstellung bangen. Einst von seinem Bruder Bernd in den Betrieb geholt, hielt er zunächst Gesellschaftsanteile  in Höhe von 40 Prozent. Als Bernd bei seinem Tod seine 60 Prozent an seine Söhne Robert und Clemens Jr. vermachte, wurden sie bis zu deren 30sten Geburtstag vom Testamentsvollstrecker Josef Schnusenberg verwaltet. Die Neffen schenkten ihrem Onkel vor einigen Jahren jeweils Anteile in Höhe von 5 Prozent, so dass Clemens fortan über 50 Prozent verfügte. Seit dann noch Clemens Jr. seinem Bruder Robert seine Anteile übertrug stehen sich Robert und sein Onkel mit je 50 Prozent hälftig gegenüber. Leider eine gute Ausgangslage für Konflikte. Inzwischen macht Robert Tönnies Clemens Tönnies seine Vormachtstellung im Unternehmen streitig und geht auch gegen den Testamentsvollstrecker Schnusenberg vor, da dieser ihm durch seine Amtsführung geschadet habe. Von Clemens Tönnies fordert Robert die geschenkten Anteile  zurück. Clemens habe sich grob undankbar verhalten, weil er ohne Wissen und Wollen der Neffen privat Beteiligungen an Konkurrenzunternehmen erworben habe. Gleichzeitig bestreitet Robert das von Clemens Tönnies in Anspruch genommene  Doppelstimmrecht, welches ihm die Leitung im Konzern auch ohne Anteilsmehrheit sichert. Bei der Vereinbarung des Mehrfachstimmrechts für den Onkel – so die Rechtsanwälte von Robert – habe es sich um eine nicht dauerhaft gewollte Lösung gehandelt, die sich außerdem nur auf eine Untergesellschaft, nicht aber auf die entscheidende Konzernholding bezogen habe.
Testamentsvollstrecker Schnusenberg muss sich Vorwürfen erwehren, er habe sich mit Clemens Tönnies – seinem Freund aus dem Schalke –Vorstand – verbündet und die Interessen der Erben missachtet. Schnusenberg wehrt sich gegen Schadensersatzansprüche der Erben und fordert seinerseits Testamentsvollstreckervergütung ein.
Aus erbrechtlicher Sicht interessant könnte auch ein im letzten Jahr aufgetauchtes Gutachten sein, in dem die Diplomarbeit von Robert Tönnies als Plagiat und Täuschung bewertet wurde. Medienberichten war zu entnehmen, dass die Arbeit als Teil der kaufmännischen Ausbildung von Robert Tönnies Teil einer Bedingung im Testament von Robert Tönnies für die Erbeinsetzung gewesen sein könnte. Dies wird vom Anwalt von Robert Tönnies bestritten.
Am 10. Januar will das Gericht Beteiligte zur Vereinbarung des doppelten Stimmrechts von Clemens Tönnies vernehmen. Gesellschafterstreit und Erbstreit können damit in die nächste Runde gehen.
Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung und der Komplexität setzen die Streitparteien bei der Auseinandersetzung auf namhafte Kanzleien mit großer Kompetenz in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Testamentsvollstreckung etc.
Die Rechtsanwälte und Fachanwälte von ROSE & PARTNER in Hamburg und Berlin haben den aktuellen Stand im Tönnies-Streit aufgearbeitet und aus der Sicht des Erbrechts und Gesellschaftsrechts bewertet.
Lesen Sie hier den ausführlichen Beitrag: www.rosepartner.de/toennies-unternehmensnachfolge-gesellschafterstreit-erbstreit.html