Rechtsanwalt Bernfried Rose

20354, Hamburg
Rechtsgebiete
Erbrecht Mediation
21.12.2015

Erbrechtstag in Berlin - Pflichttermin für Erbrechtsanwälte 2016

Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht  lädt auch 2016 Rechtsanwälte, Fachanwälte für Erbrecht, Richter und andere im Erbrecht aktive Juristen wieder nach Berlin ein. Dort findet vom 10. bis 12. März der 11. Deutsche Erbrechtstag statt.
 
Die diesjährige Auftaktveranstaltung in Berlin heißt „Neues vom Erbschleicher – aus rechtlicher und psychiatrischer Sicht“. Es geht um neuropsychiatrische Erkenntnisse sowie soziale und psychologische Anhaltspunkte für eine übermäßige Beeinflussung des Erblassers. Dieses Thema ist aktuell für viele Anwälte im Erbrecht interessant, da immer mehr Streitigkeiten um das Erbe hier anknüpfen. Das hängt auch damit zusammen, dass Wille und geistiges Können bei vielen hochbetagten Erblassern nicht mehr ausreichend vorhanden sind. Immer häufiger wird im Erbscheinsverfahren oder bei Erbfeststellungsklagen eine mögliche Testierunfähigkeit vorgetragen, um gegen ein Testament vorzugehen. Auch Täuschungen oder Drohungen können zu einer Anfechtung des Testaments führen.
 
Spannend dürfte auch der Beitrag „Erbengemeinschaft – vom Gesetzgeber zur Handlungsunfähigkeit verdammt?“ werden. Die Erbengemeinschaft ist eine Zwangsgemeinschaft, die entsteht, sobald es mehr als einen Erben gibt. Da die Verwaltung sowie Verfügungen über den Nachlass grundsätzlich allen Erben gemeinsam obliegt, führt eine Erbengemeinschaft in der Praxis häufig zum Erbstreit. Erschwert werden die Probleme in der Regel durch den schwierigen Ausstieg eines Erben ohne Einigung, wenn also z.B. der Nachlass durch Teilungsversteigerungen etc. versilbert werden muss.
 
Weitere Vorträge auf dem Kongress in Berlin werden sich mit der aktuellen Rechtsprechung im Erbrecht und im Erbschaftsteuerrecht befassen, aber auch mit dem Pflichtteilsrecht, der Vor- und Nacherbschaft und dem Stiftungsrecht. Letzteres wird häufig als Teilbereich des Erbrechts angesehen, ist aber in vieler Hinsicht näher am Gesellschaftsrecht. Ungeachtet dessen werden häufig Rechtsanwälte für Erbrecht mit stiftungsrechtlichen Themen konfrontiert. Dies gilt vor allem für die Gründung von Stiftungen, weil es sich hier häufig um ein Instrument zur Regelung des Nachlasses handelt.
                                                                                                                                                                                          
Die Kanzlei ROSE & PARTNER will auch 2016 wieder mit mindestens einem Anwalt oder Fachanwalt für Erbrecht in Berlin dabei sein. Unsere Kanzlei verfügt über ein Team von Spezialisten, Fachanwälten, Rechtsanwälte und Steuerberatern, die sowohl im Erbrecht als auch in den angrenzenden Rechtsgebieten Mandanten beraten und vertreten. Von den Büros in Hamburg und Berlin sind wir bundesweit und international tätig. Weitere Informationen zum Team Erbrecht bei ROSE & PARTNER: www.rosepartner.de/rechtsberatung/erbrecht-nachfolge.html